Notifizierungsverfahren

Das Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung besteht aus einer Vorabkontrolle (vor Beginn der Abfallverbringungen) und der Verbleibskontrolle (für jeden Abfalltransport). Die Pflicht zur Notifizierung besteht für alle Abfälle die keinem Eintrag der Grünen Liste (Anhang III, IIIA und IIIB der VVA) zugeordnet werden können.Für Ausnahmen zur Notifizierungspflicht von Abfällen siehe die Ausführungen zu … Weiterlesen