Mit der Verordnung über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (VVA) wurde ein grundsätzlich zweistufiges Abfallkassifizierungssystem eingeführt. Während die Verbringung von Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verwertung den Informationspflichten unterliegen, ist für die Verbringung von Abfällen der Gelben Abfallliste zur Verwertung das Verfahren der vorherigen Notifizierung und Zustimmung vorgesehen.
Die Anhänge der VVA enthalten allerdings keine vollständigen Abfalllisten sondern es wird mit dynamischen Verweisen gearbeitet, beispielsweise auf die Abfalllisten des Basler Übereinkommens. Um die Lesbarkeit zu erleichtern wurden als Service von der Anlaufstelle Basler Übereinkommen im Umweltbundesamt konsolidierte Abfalllisten erstellt und auf deren Webseite eingestellt.
Eine auf dieser Grundlage aktualisierte Version finden sie hier: VVA-Konsolidierte Abfalllisten-DE-2025.