Mit der Verordnung (EU) 2021/1840 aus Oktober 2021 wurde die Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 aktualisiert. Mit der von der Kommission auf ihrer Webseite eingestellten konsolidierten Version liegt somit eine Gesamtübersicht über Importregelungen und Importbeschränkungen von Drittstaaten (Nicht OECD-Staaten) vor. Am bedeutsamsten ist wohl die Änderung für China. Die bisher enthaltene Tabelle für China im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 wurde gestrichen, was bedeutet dass alle Exporte grün gelisteter Abfälle nach China nunmehr der Notifizierungspflicht unterliegen.
Die konsolidierte Version der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 können sie hier herunterladen.