Novelle der Verordnung 1013/2006

Im April 2024 wurde im Amtsblatt der EU die Verordnung (EU) 2024/1157 „über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006“ bekannt gemacht[1]. Diese neue Verbringungsverordnung ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006. Sie trat am 20. Mai 2024 in Kraft, gilt … Weiterlesen

Informationspflichten

Die europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) klassiert Abfälle in zwei Kategorien, in sogenannte „Grüne “ und „Gelbe“ Abfälle. Die Verbringung von sogenannten „Grünen Abfällen“ der Anhänge III und IIIB sowie von „grünen“ Abfallgemischen des Anhangs IIIA der zur Verwertung von mehr als 20 kg unterliegt den allgemeinen Informationspflichten. Abweichend davon können Drittstaaten … Weiterlesen

Beratung

Die Bereiche der grenzüberschreitenden Abfallverbringung und der Abfalleinstufung sind sehr komplexe Gebiete. Grundlegende Informationen und Beratung, sowie weiterführende Hinweise bietet diese Webseite. Der Autor der Webseite verfügt über eine langjährige Berufserfahrung vor allem in diesen Bereichen. Dieser Erfahrungshintergrund zeigt sich auch in der Vielzahl an Publikationen zu abfallwirtschaftlichen Themen zu denen sie mehr auf der … Weiterlesen

Grüne und Gelbe Abfalllisten

Mit der Verordnung über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (VVA) wurde ein grundsätzlich zweistufiges Abfallkassifizierungssystem eingeführt. Während die Verbringung von Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verwertung den Informationspflichten unterliegen, ist für die Verbringung von Abfällen der Gelben Abfallliste zur Verwertung das Verfahren der vorherigen Notifizierung und Zustimmung vorgesehen. Die Anhänge der VVA enthalten allerdings keine … Weiterlesen

Notifizierungsverfahren

Das Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung besteht aus einer Vorabkontrolle (vor Beginn der Abfallverbringungen) und der Verbleibskontrolle (für jeden Abfalltransport). Die Pflicht zur Notifizierung besteht für alle Abfälle die keinem Eintrag der Grünen Liste (Anhang III, IIIA und IIIB der VVA) zugeordnet werden können.Für Ausnahmen zur Notifizierungspflicht von Abfällen siehe die Ausführungen zu … Weiterlesen